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   BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55   

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BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55 (https://dejure.org/1955,5895)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1955 - 4 StR 315/55 (https://dejure.org/1955,5895)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1955 - 4 StR 315/55 (https://dejure.org/1955,5895)
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  • BGH, 05.05.1955 - 4 StR 119/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Auch der Satz, daß die Strafe mindestens teilweise vollstreckt werden müsse, deutet - wie der erkennende Senat in derEntscheidung vom 5. Mai 1955 (4 StR 119/55; vgl auch 2 StR 522/54 vom 8. März 1955) ausgeführt hat - darauf hin, daß sich der Tatrichter des oben dargelegten gesetzgeberischen Zieles nicht genügend bewußt gewesen ist.

    Es wird ferner auf die Persönlichkeit des Täters einzugehen sein (BGHSt 6, 299 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54] [302]; BGH NJW 55, 30 Nr. 18; BGH 4 StR 119/55 vom 5. Mai 1955 und 1 StR 167/55 vom 12. Juli 1955).

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Es wird ferner auf die Persönlichkeit des Täters einzugehen sein (BGHSt 6, 299 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54] [302]; BGH NJW 55, 30 Nr. 18; BGH 4 StR 119/55 vom 5. Mai 1955 und 1 StR 167/55 vom 12. Juli 1955).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Dabei kann der Gedanke der Abschreckung mit herangezogen werden (BGHSt 6, 125).
  • BGH, 12.07.1955 - 1 StR 167/55
    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Es wird ferner auf die Persönlichkeit des Täters einzugehen sein (BGHSt 6, 299 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54] [302]; BGH NJW 55, 30 Nr. 18; BGH 4 StR 119/55 vom 5. Mai 1955 und 1 StR 167/55 vom 12. Juli 1955).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Auf die Unterlassung der Belehrung der Zeugen ... und ... über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 2 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Aus der Begründung der Beschlüsse zur Nichtbeeidigung der Zeugen ... und ... läßt sich erkennen, welchen der im Gesetz vorgesehenen Fälle das Gericht als vorliegend erachtet hat (BGHSt 1, 175 ff).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Eine Verfahrensrüge kann jedoch nicht darauf gestützt werden, daß der Vorderrichter ein Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft hat (BGHSt 4, 125 [126]; OGHSt 3, 59).
  • BGH, 08.03.1955 - 2 StR 522/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Auch der Satz, daß die Strafe mindestens teilweise vollstreckt werden müsse, deutet - wie der erkennende Senat in derEntscheidung vom 5. Mai 1955 (4 StR 119/55; vgl auch 2 StR 522/54 vom 8. März 1955) ausgeführt hat - darauf hin, daß sich der Tatrichter des oben dargelegten gesetzgeberischen Zieles nicht genügend bewußt gewesen ist.
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 12. Mai 1955 dargelegt (NJW 1955, 996 Nr. 15), daß es sich bei der Versagung der Strafaussetzung nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB gegenüber der vom Gesetzgeber aus kriminalpolitischen Gründen grundsätzlich eingeführten Strafaussetzung für kürzere Freiheitsstrafen um eine Ausnahmeregelung handelt.
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 179/55
    Auszug aus BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
    Daß das Gericht, wie die Revisionsbegründung zu verstehen sein wird, bei seiner Ermessensentscheidung etwa von der rechtlich fehlerhaften Erwägung ausgegangen ist, die Zeugen könnten nur wegen ihrer Eigenschaft als Verletzte oder ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Angeklagten unbeeidigt bleiben, läßt sich weder aus der Begründung der Beschlüsse noch dem Urteil selbst entnehmen (BGH 1 StR 179/55 vom 10. Juni 1955).
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 227/55

    Rechtsmittel

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